Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingung
Angebote und Leistungen von der Videoproduktion, Lingen erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich die Videoproduktion, Lingen zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an Videoproduktion, Lingen zurücksendet. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Haftungsbeschränkungen
Wir liefern unsere Filme auf Blu-ray, DVD-R oder DVD+R aus. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. Videoproduktion, Lingen haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Videoproduktion, Lingen haftet nicht für entstandene Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber Videoproduktion, Lingen zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Videoproduktion, Lingen haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet Videoproduktion, Lingen nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Sofern Videoproduktion Lingen Freie Mitarbeiter zu Dreharbeiten beauftragt, haftet Videoproduktion Lingen nicht für die Art und Weise wie der Beauftragte den Auftrag ausführt. In dem Fall ist Videoproduktion Lingen auf die Rolle des Vermittlers der Teildienstleistung beschränkt. Dies schließt nicht festangestelltes Kamerapersonal ein.

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion uns mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Email Adressen.

§ 5 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich.

Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.

§ 6 Zahlung
Die komplette vereinbarte Summe (in Bar) ist nach Abschluss der Dreharbeiten fällig.
Teil/Restzahlung (50/50%) nur nach schriftlicher Abmachung.
Herausgabe der Aufnahmen nur nach Erhalt der vollen Summe.

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
Bis 5 Wochen vor dem Drehtermin: 30 % des Betrages.
Bis 1 Woche vor dem Drehtermin: 50 % des Betrages.
bis 3 Tage vor Drehtermin 100% des Betrages.

Bei besonderem Grund entfällt eine Entschädigung! Die muss aber schriftlich eingereicht werden!

§ 7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 89,00 Euro zu beheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von Videoproduktion Lingen, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Alle Rechte verbleiben dann somit bei dem Auftraggeber. Wir halten uns vor für eigene Werbezwecke alle Film und Foto Materialien uneingeschränkt bei nicht Zahlung zu nutzen!

§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 10 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von Videoproduktion Lingen nicht bestritten.

§ 11 Rückzahlungsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 12 Dienstleistung Auftrag
Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl in Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.

§ 13 Nutzung des Materiales
Videoproduktion Lingen behält sich vor, alle Materialien zu Präsentationszwecken zu verwenden, wenn die volle Summe nicht gezahlt wurde.

  • Über eine Freiwillige Film/Foto Freigabe für Präsentationszwecken würden wir uns sehr freuen.


§14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der AG (Auftraggeber) stellt sicher, dass Videoproduktion Lingen die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch Videoproduktion Lingen. Soweit Videoproduktion Lingen entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der AG diese und räumt sie Videoproduktion Lingen ein. Der AG ist für den Inhalt der DVDs ausschließlich verantwortlich. Soweit Videoproduktion Lingen wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Videoproduktion Lingen von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist Videoproduktion Lingen nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Videoproduktion Lingen haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der AG übernimmt sämtliche an Videoproduktion Lingen gestellte Forderung bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der AG trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist in Niedersachsen, 49808 Lingen
Amtsgericht Lingen (Ems) (zugleich Insolvenzgericht)
Zentrales Mahngericht: Zentrales Mahngericht Uelzen 
Landgericht Osnabrück Oberlandesgericht Oldenburg Bundesgerichtshof

§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden oder sind.

Haftungsausschluss
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-, Wettbewerbsrichtlinien sowie Marken rechtlichen Angelegenheiten bitten wir, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben genannten Art reklamiert werden, sagen wir bereits hier vor einer endgültigen rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen. Bei in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und Folgemaßnahmen würde mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet.

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Datenschutz
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Wir halten alle Kunden Film/Fotos Daten maximal 3 Monate in unserem Archiv für Ihre Sicherheit bereit.
Desweiteren übernehmen wir keine Garantie und Haftung nach Ablauf der Lagerungsfrist!

  • Master Daten können käuflich erworben werden!